NACH DER 9. ODER 10. KLASSE
DER ERSTE ALLGEMEINBILDENDE SCHULABSCHLUSS
- Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 9. bzw. 10. Klasse in allen Fächern mindestens eine G4.
- Schlechtere Noten können in einzelnen Fällen ausgeglichen werden.
NACH DER 10. KLASSE
DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS
- Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 10. Klasse in allen Fächern mindestens eine G2.
- Schlechtere Noten können in einzelnen Fällen ausgeglichen werden.
NACH DER 10. KLASSE
VERSETZUNG IN DIE GYMNASIALE OBERSTUFE DER STADTTEILSCHULE
- Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 10. Klasse im Durchschnitt in allen Fächern und in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens eine E4.
- Schlechtere Noten können in einzelnen Fällen ausgeglichen werden.
NACH DER 13. KLASSE
DAS ABITUR
- Nach der Versetzung in die 12. Klasse der Stadtteilschule gelten in der gymnasialen Oberstufe dieselben Anforderungen wie am Gymnasium.
- Mit dem Erfüllen der durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Anforderungen
(Semesternoten plus Abiturprüfung) wird das Abitur mit der Zugangsberechtigung zu allen Studiengängen erreicht.